![DavidChantraine_Web_Nov24_Artikel_01_DE_EG01](https://chantraine-law.eu/wp-content/uploads/2024/12/DavidChantraine_Web_Nov24_Artikel_01_DE_EG01.jpg)
Emigration einer belgischen Gesellschaft: Steuerliche Auswirkungen für Aktionäre
18. November 2024
Die Frage, ob die Emigration einer belgischen Gesellschaft eine steuerpflichtige Dividende für ihre Aktionäre bedeutet, sorgt für Diskussionen. Ein aktuelles Statement des belgischen Finanzministers deutet darauf hin, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist.
Hintergrund zur Emigration und Besteuerung
Wenn eine belgische Gesellschaft ihren Sitz ins Ausland verlegt, wie beispielsweise nach Frankreich, bleibt sie gemäß der kontinentalen Rechtsnormen juristisch und buchhalterisch fortbestehend. Auf der steuerlichen Ebene jedoch wird ein solcher Sitztransfer als Liquidation eingestuft, die zur Besteuerung latenter Kapitalgewinne führt (Exit Tax).
Die Frage der Dividendenbesteuerung
Gemäß der Interpretation der zentralen Steuerbehörden bedeutet die Einstufung als Liquidation, dass ein steuerpflichtiger „Dividenden“-Betrag für Aktionäre entstehen könnte. Diese Sichtweise wird jedoch von anderen Stellen, wie dem Dienst für Vorabentscheidungen (SDA), nicht geteilt, da der Sitztransfer den Aktionären keinen tatsächlichen Geldzufluss bringt und daher nicht als steuerpflichtige Dividende gelten sollte.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Der Finanzminister hat kürzlich angedeutet, dass die Position des SDA möglicherweise richtungsweisend ist und dass seine Verwaltung zur Entwicklung eines einheitlichen gesetzlichen Rahmens aufgerufen wird. Bis zur legislativen Klarstellung bleibt jedoch ein gewisses Risiko der steuerlichen Anfechtung bestehen.