Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Stand: 1. Juli 2016

1. Anwendung der vorliegenden Vertragsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf die Mandatsbeziehung zwischen der Kanzlei Chantraine & Partners („wir“), mit Sitz in B-4700 Eupen, Friedensstraße 10, und dem Mandanten („Sie“) Anwendung.

Diese AGB gelten auch im Falle des Abschlusses einer gesonderten Honorarvereinbarung, es sei denn dies ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Mit Beauftragung der Kanzlei Chantraine & Partners erkennen Sie an, diese AGB gelesen und mit diesen einverstanden zu sein.

2. Ausführung des Mandats sowie Berufsgeheimnis
Der Mandant hat die Verpflichtung, seinem Rechtsanwalt während der Dauer des Mandates alle zweckdienlichen Informationen und Dokumente oder Sachverhalte aus Eigeninitiative und / oder auf Anfrage weiterzuleiten. Der Mandant haftet selbst für etwaige Schäden und Nachteile, die sich aus der verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Übermittlung dieser Informationen, Dokumente oder Sachverhalte ergeben. Diesbezüglich entlastet er ausdrücklich seinen Rechtsanwalt von jeglicher Haftung.

Falls dem Mandant irgendwelche Fristen oder Termine bekannt sind oder bekannt sein müssten, hat er uns darüber zu unterrichten und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen diesbezüglich zu übermitteln. Wir werden in diesem Rahmen auf die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen achten.

Bei den für die Ausführung des Mandats angegebenen Zeitrahmen handelt es sich im Übrigen um bloße Richtwerte, auf die Einhaltung besteht kein Anspruch, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung wird die Akte durch einen der Anwälte der Kanzlei oder der angeschlossenen Netzwerke bearbeitet. Das Berufsgeheimnis gilt selbstverständlich für jeden dieser Anwälte. Das Personal der Kanzlei Chantraine & Partners ist ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterworfen. Der Mandant erklärt sich mit der durch den Rechtsanwalt getroffenen Wahl des Gerichtsvollziehers, des Übersetzers oder jedes anderen intervenierenden Spezialisten (z.B. Notar, Sachverständiger, Buchhalter etc.) einverstanden.

Anwaltskorrespondenz ist im Prinzip vertraulich. Wenn der Rechtsanwalt sich entschließt, solche Briefe an den Mandanten weiterzuleiten, verpflichtet sich Letzterer, den vertraulichen Charakter zu wahren und die Schriftstücke keinesfalls zu verwenden, auf welche Art auch immer.


3. Honorare und Kanzleikosten
Die Ausführung unserer Leistungen erfolgt auf Grundlage des Stundensatzes, der Ihnen bei Mandatsbestätigung angezeigt wurde. Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sollten Schätzungen zu Honoraren abgegeben werden, handelt es sich hierbei um Richtwerte. Wir sind berechtigt, diese Schätzungen im Falle des erheblichen, bei Mandatsbeginn nicht vorhersehbaren Mehraufwands anzupassen.

Die Abrechnung der Angelegenheit erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Zusätzlich zum vereinbarten Honorar werden Ihnen je nach deren Entstehung Kanzleikosten, d.h. insbesondere Akteneröffnungskosten, Briefe, Kopien, Fax, Telefon, Fahrtkosten etc. (wobei es sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung handelt) berechnet. Eine entsprechende Übersicht der Kosten finden Sie in Anlage.

Auslagen, wie z.B. Gerichtsvollzieher-, Sachverständigen- oder sonstige Kosten Dritter, werden Ihnen, insofern Sie uns Ihre Zustimmung zu deren Beauftragung gegeben haben, gesondert in Rechnung gestellt.

Im Falle des Erfolgs oder sofern wir Ihnen bedeutende Vorteile verschaffen konnten, sind wir berechtigt, ein Erfolgshonorar in Höhe von 10 % des Streitwerts zu berechnen.

In regelmäßigen Abständen werden dem Mandanten Zwischenabrechnungen über die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt oder Honorar- und Kostenvorschüsse angefragt. Der Mandant gibt sein Einverständnis dazu, dass der Rechtsanwalt vom erhaltenen Drittgeld die Beträge einbehalten darf, die notwendig sind um Vorschüsse oder Honorarrechnungen zu bezahlen. Der Mandant wird hierüber informiert.

Im Falle der Beendigung des Mandats werden die noch ausstehenden Honorare und Kosten sofort fällig und sind durch Sie zu begleichen.

Der Mandant wurde vor Erbringung der Dienstleistungen durch die Kanzlei Chantraine & Partners darüber informiert, dass unter Umständen eine Drittperson, wie z.B. eine Rechtsschutzversicherung oder der Belgische Staat (Pro Deo) für die Leistungen der Kanzlei aufkommen kann. Es obliegt dem Mandanten, vor Leistungserbringung die diesbezüglich erforderlichen Informationen im Hinblick auf eine Überprüfung durch die Kanzlei Chantraine & Partners zu übermitteln.


4. Zahlungsziele
Vorbehaltlich anderer Vereinbarung sind die Rechnungen der Kanzlei Chantraine & Partners innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug werden die Zinsen fällig, so wie sie im Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs festgelegt sind. In Ermangelung einer fristgerechten Zahlung behält sich die Kanzlei Chantraine & Partners das Recht vor, ihre Leistungen einzustellen. Der sich eventuell daraus ergebende Schaden geht ausschließlich zu Lasten des betroffenen Mandanten.


5. Haftungsbeschränkung
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Chantraine & Partners verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsnehmer: Rechtsanwaltskammer Eupen, Versicherung: Ethias, 4000 LÜTTICH, Rue des Croisiers 24, Deckung: 1.250.000 €, Versicherungsnummer 115346).

Dieser Versicherungsvertrag deckt die Aktivitäten der Rechtsanwälte der Kanzlei Chantraine & Partners weltweit ab, mit Ausnahme der Tätigkeiten in den USA und in Kanada oder der Schadensfälle, die unter die Gesetzgebung oder Zuständigkeit der USA oder Kanada fallen.

Unter Vorbehalt des Gesetzes vom 2. August 2002 bezüglich der missbräuchlichen Klauseln bei Freiberufen, ist  die Haftung der Kanzlei Chantraine & Partners auf maximal 1.250.000 € je Schadenfall beschränkt. Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn dies im Einzelfall vorher schriftlich vereinbart wurde.

6. Gerichtsstand – anwendbares Recht
Sollte es zu einem Rechtsstreit zwischen der Kanzlei Chantraine & Partners und dem Mandanten
kommen, so sind die Gerichte des Bezirks EUPEN zuständig. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, den Mandanten vor das für dessen Wohnsitz zuständige Gericht vorzuladen.
Das belgische materielle Recht ist ausschließlich anwendbar.