Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

ESG-Verpflichtungen für belgische Unternehmen

8. Januar 2025

In Belgien sind Unternehmen verpflichtet, verschiedene Vorschriften im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie Nachhaltigkeit einzuhalten. Diese Verpflichtungen ergeben sich sowohl aus nationalen Gesetzen als auch aus europäischen Richtlinien, die in belgisches Recht umgesetzt wurden.

  1. Nichtfinanzielle Berichterstattung: Gemäß der EU-Richtlinie 2014/95/EU, bekannt als Non-Financial Reporting Directive (NFRD), müssen große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern nichtfinanzielle Informationen offenlegen. Diese Richtlinie wurde in Belgien in nationales Recht umgesetzt und verpflichtet betroffene Unternehmen, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung in ihren Lageberichten zu veröffentlichen.
  2. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die CSRD erweitert die Anforderungen der NFRD und verpflichtet künftig alle großen Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und wird voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten.
  3. EU-Taxonomie-Verordnung: Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen sind verpflichtet, offenzulegen, inwieweit ihre Tätigkeiten diesen Kriterien entsprechen. Dies dient der Förderung transparenter und vergleichbarer Informationen über die Nachhaltigkeit von Investitionen.
  4. Nationale Initiativen: Zusätzlich zu den EU-Vorgaben gibt es in Belgien nationale Initiativen, die Unternehmen zur Einhaltung von ESG-Kriterien anhalten. Beispielsweise wurde der BEL ESG Index eingeführt, der die 20 führenden belgischen Unternehmen mit den geringsten ESG-Risiken identifiziert. Dieser Index dient als Referenz für nachhaltige Investitionen auf dem belgischen Markt.

Unternehmen in Belgien sollten daher ihre ESG-Strategien kontinuierlich überprüfen und an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen, um sowohl rechtliche Konformität als auch nachhaltigen Unternehmenserfolg sicherzustellen.

Verpflichtungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Berichtspflichten auf börsennotierte KMU. Ab dem 1. Januar 2026 müssen diese Unternehmen über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Die betroffenen KMU sind verpflichtet, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten offenzulegen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und der Risiken, denen sie ausgesetzt sind.

Nicht börsennotierte KMU sind derzeit nicht verpflichtet, die CSRD-Vorgaben zu erfüllen. Es wird jedoch empfohlen, sich proaktiv mit ESG-Themen auseinanderzusetzen, da Kunden, Lieferanten und Investoren vermehrt Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Zusammenfassend sollten belgische Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ihre ESG-Strategien kontinuierlich überprüfen und an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen, um sowohl rechtliche Konformität als auch nachhaltigen Unternehmenserfolg sicherzustellen.