Tätigkeitsbereiche
Handels– und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist ein Schwerpunktbereich der Kanzlei Chantraine und umfasst sämtliche Bestimmungen, die die Tätigkeiten von Gesellschaften und Kaufleuten regeln, wie z.B. Verträge mit Subunternehmen und Kunden, der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, die Gründung und der Betrieb von Gesellschaften, Schutz von Marken, Erfindungen, Liquidation, usw.
Ich verfüge ebenfalls über Erfahrungen im Bereich von Gesellschafterstreitigkeiten oder Konflikten auf Ebene der Geschäftsführung.
Gesellschaftsgründung
Sie beabsichtigen eine Gesellschaft in Belgien zu gründen, wissen aber nicht, welche Gesellschaftsform die richtige für Sie ist? Ich begleite Sie von der Wahl der richtigen Gesellschaftsform über die Durchführung des Gründungsprozesses bis hin zur Abwicklung der Gründungsformalitäten.
Die Gründung einer Gesellschaft zieht entsprechend regelmäßige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Pflichten mit sich, bei deren Einhaltung ich Sie selbstverständlich unterstützen kann (Corporate housekeeping).
Vertriebsrecht
Die Kanzlei Chantraine begleitet ihre Kunden bei der Organisation ihres Vertriebsnetzwerkes mithilfe ihrer Kompetentz in diesem Bereich, sowohl im belgischen als auch im europäischen Recht. Wir beraten Hersteller, Importeure und Vertriebshändler etc. bei der Erstellung von maßgeschneiderten Vertriebsverträgen (Alleinvertriebs-, Handelsvertreter-, Franchise-, Lizenzverträge etc.). Anhand meiner Kenntnisse und Erfahrungen begleite ich Sie ebenfalls im Rahmen von prozessualen Streitigkeiten im Zusammenhang z.B. mit der Auflösung von Vertriebsverträgen, Kündigungsentschädigungsansprüchen, Provisionsansprüchen, usw.
Handelsmietverträge
Sie erwägen, eine Immobilie zu geschäftlichen Zwecken zu vermieten? Sie stellen fest, dass sich der Handel treibende Mieter nicht an seine vertraglichen Vereinbarungen hält und beabsichtigen, die Auflösung des Mietverhältnisses zu bewirken?
Mannigfaltig sind die Gründe, in diesen Situationen einen Rechtsbeistand einzuschalten beziehungsweise von diesem vor vielleicht unwiderruflichen Handlungen beraten zu lassen.
Die belgische Gesetzgebung hat einige Besonderheiten, die rechtfertigt, dass die Handhabung von Handelsmietverträgen (Redaktion, Anpassung, Erneuerung, usw.) Fachleuten anvertraut wird.