Tätigkeitsbereiche
Steuerrechtliche oder sozialrechtliche Vorabentscheidung (Ruling)
In Belgien besteht die Möglichkeit, eine Vorabentscheidung von den Behörden einzuholen, um die Tragweite, Auswirkungen und Akzeptanz eines geplanten Vorhabens im Voraus zu klären. Diese Möglichkeit besteht sowohl im Steuerrecht als auch im Sozialrecht. Insbesondere im Bereich des Steuerrechts gibt es die Ruling-Behörde, eine unabhängige Einrichtung innerhalb der Steuerverwaltung.
Auf Anfrage des Steuerpflichtigen gibt die Ruling-Behörde eine Entscheidung ab, um die Anwendung eines Steuergesetzes in einem spezifischen Fall zu kommentieren, den der Steuerpflichtige noch nicht durchgeführt hat. Diese Vorabentscheidung bindet im Anschluss die Steuerverwaltung, die bei einer Prüfung nicht von der Entscheidung der Ruling-Behörde abweichen kann.
Der Ruling im Sozialrecht ist dazu angetan, zu ermitteln, ob z.B. im Falle eines selbständigen Subunternehmers die Gefahr eines „Scheinselbständigen“ vorliegt oder nicht.
Diese Vorabentscheidungen können in verschiedenen Bereichen beantragt werden, darunter direkte Steuern (für natürliche Personen, Unternehmen und juristische Personen), Mehrwertsteuern, Registrierungssteuern sowie Zölle und Akzisen. Falls die Ruling-Behörde bereits zu einem ähnlichen Fall eine Entscheidung getroffen hat, die sich auf das konkrete Anliegen des Steuerpflichtigen anwenden lässt, besteht keine Möglichkeit, eine weitere Anfrage zu stellen.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, um eine solche Vorabentscheidung bei der Ruling-Behörde einzuholen und Ihnen die notwendige Rechtssicherheit für Ihr Vorhaben in Belgien zu verschaffen.