Was darf der Steuerprüfer bei der Steuerkontrolle prüfen?
18. September 2024
Der Appellationshof Gent hat am 16. Januar 2024 einen Entscheid gefällt in Bezug auf die Befugnisse der Steuerprüfer bei einer Steuerkontrolle.
Die Steuerbehörde führte eine Prüfung der Mehrwertsteuer (MwSt) für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. September 2018 durch und entdeckte nicht deklarierte Verkäufe und Lieferungen.
Die Berufungsklägerin behauptet, dass die Steuerprüfung illegal war, da die zuständigen Personen nicht anwesend waren und private Daten ohne Genehmigung kopiert wurden.
Das Gericht entschied, dass die Prüfung rechtmäßig war und die Berufungsklägerin keine ausreichenden Beweise für ihre Behauptungen vorlegte.
Aufgrund systematischer Steuerhinterziehung wurden der Berufungsklägerin hohe Geldstrafen auferlegt.
Rechte der Steuerverwaltung bei Steuerkontrollen
Am 16. Januar 2024 entschied die Berufungsinstanz Gent über einen Fall, bei dem die Steuerverwaltung eine Untersuchung im Rahmen der Mehrwertsteuer (MwSt) durchführte. Diese Untersuchung führte zu bedeutenden Feststellungen und verhängten Strafen. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte der Steuerverwaltung bei der Durchführung von Steuerkontrollen und die Implikationen dieses Urteils.
Hintergrund des Falls: Die Steuerverwaltung führte eine Kontrolle bei einem Unternehmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. September 2018 durch. Dabei wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter nicht deklarierte Verkäufe und fehlerhafte Rechnungsstellungen. Das Unternehmen argumentierte, dass die Untersuchung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, da die Person nicht berechtigt gewesen sei, die Steuerprüfer zu empfangen und ihnen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen zu gewähren.
Rechte der Steuerverwaltung: Gemäß Artikel 63 des belgischen MwSt-Gesetzbuches hat die Steuerverwaltung das Recht, vor Ort alle Bücher und Dokumente zu prüfen. Dies schließt die Überprüfung von Rechnungen, Lieferbelegen und elektronischen Dateien ein, um die Richtigkeit der steuerlichen Angaben zu überprüfen. Die Verwaltung kann frei entscheiden, welche Dokumente für die steuerliche Überprüfung relevant sind. Der Steuerpflichtige ist nicht berechtigt, Dokumente vorzuenthalten, unter Anführung, dass diese nicht relevant für die Bemessung der Steuergrundlage sind.
Entscheidung der Berufungsinstanz: Die Berufungsinstanz Gent entschied, dass die Untersuchung der Steuerverwaltung rechtmäßig war. Die zuständige Person, die die Prüfer empfing, war ausreichend informiert über die Aktivitäten des Unternehmens und konnte somit als Vertreterin fungieren. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Steuerverwaltung berechtigt war, auch private E-Mails und elektronische Daten zu prüfen, sofern diese für die steuerliche Untersuchung relevant waren.
Fazit: Die Steuerverwaltung hat weitreichende Rechte bei der Durchführung von Steuerkontrollen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß geführt und zugänglich sind. Das Urteil der Berufungsinstanz Gent verdeutlicht, dass Versuche, steuerliche Pflichten zu umgehen, streng geahndet werden. Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse regelmäßig überprüfen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
David Chantraine,
Rechtsanwalt