Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Normale Vermögensverwaltung: Steuerliche Aspekte beim Verkauf von Vermögenswerten

28. August 2024

Gewinn aus dem Verkauf einer Motorjacht – Normale private Vermögensverwaltung

Urteil des Berufungsgerichts Antwerpen vom 29.03.2022 – Die Steuerbehörde besteuerte einen Gewinn aus dem Verkauf einer Motorjacht. Sie stellte fest, dass die Motoryacht am 6. März 2015 zum Preis von 230.000,00 Euro gekauft und am 29. Dezember 2015 an eine Leasinggesellschaft weiterverkauft wurde, die einen Leasingvertrag mit einer Gesellschaft schloss, deren Geschäftsführer der erste Berufungskläger war. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass diese Transaktionen nicht in den Rahmen der normalen privaten Vermögensverwaltung fallen, und daher der Veräußerungsgewinn von 470.000,00 Euro auf Grundlage von Artikel 90, 1º, des C.I.R. 1992 steuerpflichtig ist. Gemäß Artikel 90, 1º des Einkommensteuergesetzes sind, unbeschadet der Bestimmungen von 8º und 9º, Gewinne oder Profite, unabhängig von ihrer Qualifikation, steuerpflichtig, die, auch wenn sie nur gelegentlich oder zufällig aus irgendwelchen Leistungen, Geschäften oder Spekulationen oder aus Dienstleistungen für Dritte außerhalb der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Ausgenommen hiervon sind Geschäfte der normalen Verwaltung eines privaten Vermögens, das aus Immobilien, Portfolio-Werten und beweglichen Gegenständen bestehen kann.

Die normale Verwaltung von Privatvermögen kann als die Verwaltung beschrieben werden, die ein beliebiger Bürger in Bezug auf sein persönliches Vermögen ausübt. Die normale Verwaltung des Privatvermögens bedeutet nicht, dass eine umsichtige und vernünftige Person (der gute Familienvater) eine rein passive Haltung einnimmt. Um als normales Geschäft angesehen zu werden, darf auch nicht nachgewiesen werden, dass es sich um eine Simulation handelt. Es müssen die konkreten Umstände berücksichtigt und geprüft werden, wie eine umsichtige und vernünftige Person unter denselben Umständen gehandelt hätte.

Eine Transaktion als Teil der normalen Verwaltung von Privatvermögen zu betrachten, ist eine sogenannte faktische Ermessenssache, die der souveränen Beurteilung des Richters unterliegt.

Dieser Auffassung können verschiedene Kriterien gegenübergestellt werden, wobei diese Kriterien nicht jedes für sich, sondern in Kombination mit einem oder mehreren anderen Kriterien zu der Schlussfolgerung führen, dass es sich um eine normale private Vermögensverwaltung handelt oder nicht. Im vorliegenden Fall wurde die Jacht im Jahr ihres Kaufs für 700.000,00 Euro verkauft, d. h. 470.000,00 Euro mehr als der Kaufpreis. Die Jacht wurde an eine Leasinggesellschaft im Rahmen eines Leasingvertrags verkauft, den diese Gesellschaft mit einer Gesellschaft geschlossen hatte, deren Geschäftsführer der Verkäufer war. Die Steuerbehörde wies nicht nach, dass der Verkaufspreis nicht dem Marktwert zum Zeitpunkt des Verkaufs entsprach. Das Argument, dass der Verkaufspreis keinen solchen Wert hatte, wird durch die Tatsache widerlegt, dass die Leasinggesellschaft, ein unabhängiger Dritter, die fragliche Yacht für 700.000,00 EUR zurückkaufte, ohne diesen Preis in Frage zu stellen. Von einer umsichtigen und vernünftigen Person kann erwartet werden, dass sie die Gelegenheit nutzt, einen Teil ihres Vermögens zu einem guten Preis zu verkaufen. Der Kauf und anschließende Verkauf an die Leasinggesellschaft bedeuten nicht, dass es sich um eine komplexe Transaktion oder eine raffinierte Komplexität von Fakten handelt, die über die normale Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht. Das Berufungsgericht urteilt, dass die Steuerbehörde, bei der die Beweislast liegt, nicht nachweist, dass der Verkauf der Motoryacht über die normale Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht.