Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Neue Rulings über Kapitalgewinne bei Kryptowährungen

21. August 2024

Angesichts der nebulösen steuerlichen Behandlung von Kapitalgewinnen bei Kryptowährungen haben sich viele Steuerzahler an die Ruling Behörde gewandt, um Sicherheit über die steuerliche Behandlung potenzieller Kapitalgewinne bei ihren digitalen Währungen, die sie verkaufen möchten, zu erhalten.

Diese Kapitalgewinne können steuerfrei sein (im Fall einer umsichtigen und vernünftigen Person), als sonstiges Einkommen besteuert werden (im Fall von Spekulationen) oder im schlimmsten Fall als Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit besteuert werden.

Welche Kriterien können die Qualifikation beeinflussen?

Betrachtet man zwei aktuelle Rulings (Nr. 2024.0192 und Nr. 2024.0210, beide vom 23. April 2024),

stellt man fest, dass der Veräußerungsgewinn bei Kryptowährungen meist als sonstiges Einkommen (Artikel 9O, 1°, ESTGB) behandelt wird.

Wann kann ein solcher Kapitalgewinn steuerfrei sein?

Obwohl Investitionen in Kryptowährungen nicht der Börsenumsatzsteuer unterliegen, sind die erzielten Kapitalgewinne nicht immer verschiedene Einkünfte im Sinne von Artikel 90, 1º, ESTGB und können auch von der Steuer befreit sein.

Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige die Bitcoins seit Jahren hält, d.h. die einfache Anwendung einer Buy-and-Hold-Strategie, und nur sehr sporadische Käufe und Verkäufe (buy and holt) durchführt.

Weitere Kriterien können sein

  • über Investitionen mit Eigenmitteln zum Besitzer von Kryptowährungen geworden sein;
  • das Alter des Portfolios und die Anzahl der Transaktionen;
  • nur einen begrenzten Prozentsatz seines Kapitalvermögens in Kryptowährungen investieren;
  • kein mining;
  • keine Käufe oder Verkäufe über einen automatisierten Prozess oder eine automatische Software;
  • Der Steuerpflichtige darf nicht im Finanzsektor tätig sein und niemals an internationalen Zahlungssystemen beteiligt gewesen sein;
  • nicht in einen Cryptocurrency Saving Fund investiert haben;
  • nicht in Foren über Blogs in der Kryptowährungsgemeinschaft aktiv sein, sondern nur ab und zu die Kurse von Kryptowährungen verfolgen, genau wie andere Finanzmärkte;
  • nicht für andere Personen in Kryptowährungen investieren;
  • keinen Kredit aufgenommen haben, um Kryptowährungen zu kaufen;
  • bei Investitionen in Kryptowährungen keine Beratung durch Fachleute aus dem Finanz- und/oder IT-Sektor in Anspruch nehmen;

Unter welchen Bedingungen werden Verkaufsgewinne als sonstige Einkünfte behandelt?

Die meisten Kapitalgewinne fallen in diese Kategorie. Hier einige Kriterien:

  • Anwendung einer Buy-and-Hold-Strategie mit gelegentlichen Transaktionen;
  • sich nicht dem Mining hingeben;
  • Kryptowährungen nicht über einen automatisierten Prozess oder über eine automatische Software kaufen und verkaufen;
  • einen relativ großen Teil ihres beweglichen Vermögens in Kryptowährungen;
  • eine große Anzahl von Transaktionen pro Jahr;
  • keine Inanspruchnahme von Fachleuten aus dem Finanz- und/oder IT-Sektor für ihre Investitionen in Kryptowährungen;
  • nicht kaufen und verkaufen mittels eines automatisierten Verfahrens;
  • keine Investitionen für Dritte ,
  • keine Kredite zur Finanzierung von Kryptowährungskäufen aufgenommen haben;
  • die Transaktionen nicht nach einer professionellen Struktur organisiert sind;

Wann wird eine solche Wertsteigerung zu einem Berufseinkommen? Hier sind einige Kriterien

  • in der finanziellen oder digitalen Welt tätig sein;
  • Berufliche Kenntnisse haben und auf Blogs über Kryptowährungen aktiv sein;
  • Kryptowährungen über einen automatisierten Prozess oder über eigenständige Software (Bots) kaufen oder verkaufen,
  • in einen Saving Fund Cryptocurrency investiert haben;
  • sich bei Investitionen in Kryptowährungen von Fachleuten aus dem Finanz- und IT-Sektor beraten lassen;
  • Investitionen für Dritte tätigen ;
  • Kredite zur Finanzierung ihrer Kryptowährungskäufe abschließen;
  • Transaktionen durch eine professionelle Struktur organisieren;

Es ist also offensichtlich, dass es eine Vielzahl von Kriterien gibt und dass eine Entscheidung immer auf der Grundlage der spezifischen persönlichen Situation des Antragstellers getroffen werden muss. Ein Kriterium allein wird nicht ausschlaggebend sein, sondern das Zusammentreffen mehrerer Kriterien wird bestimmen, wie die Kapitalgewinne (nicht) besteuert werden.

David Chantraine,
Rechtsanwalt