Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Fehlgeschlagene Fusionen und ihre steuerlichen Konsequenzen

7. August 2024

Der Appellationshof Lüttich hat am 13. Mai 2024 einen Entscheid gefällt in einem Fall, in welchem 2 belgische Gesellschaften fusionierten, um nach Ansicht der Steuerverwaltung die Quellensteuer zu vermeiden, die auf die Ausschüttung von Dividenden angefallen wären.

Die Fusion zweier Gesellschaften wurde als Mittel zur Vermeidung der Quellensteuer auf Dividenden betrachtet, was als Steuerhinterziehung eingestuft wurde.

Der Appellationshof bestätigte, dass die Fusion zur Steuervermeidung diente und ordnete eine Besteuerung der verschwundenen Reserven als Dividenden an. Der Hof konnte in der Tat nicht durch den Steuerpflichtigen davon überzeugt werden, dass die Fusion dazu dienten, Kosten in der Verwaltung der jeweiligen Gesellschaft zu vermeiden.

Der Hof hat dann die Steuergrundlage ermittelt, die ohne die Fusion auf die strittige Operation bestanden hätte, um dann die Quellensteuer von 30% auf diese Steuergrundlage zu erheben. Die Steuerhinterziehung führte zudem zu einer erheblichen Steuererhöhung und einer zusätzlichen Strafe von 10 % für die erste festgestellte Steuerhinterziehung.

David Chantraine,
Rechtsanwalt