Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Besteuerung von Einkünften im Ausland – Beweisführung

4. Oktober 2016

Im Zuge der Globalisierung stellt es keine Seltenheit dar, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund einer Anstellung in mehreren Ländern beruflich tätig ist und seine Einkünfte dementsprechend aus unterschiedlichen Einkommensquellen bezieht.

Sollten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Ländern bestehen, wird prinzipiell vorgesehen, dass lediglich der Staat die Einkünfte besteuern kann, in welchem tatsächlich die beruflichen Tätigkeiten durchgeführt werden bzw. in welchem der Betriebssitz des Unternehmens angesiedelt ist, welches die entsprechenden Gehälter auszahlt.

Hierbei ist es entscheidend, dass der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er die angegebene Zeit tatsächlich auf dem Territorium des Staats der Gehälterauszahlung physisch präsent war, um seinen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen.

Der Richter überprüft im Falle eines Rechtsstreits, ob der Steuerpflichtige beweisdienliche Elemente vorbringen kann, wie zum Beispiel Tankquittungen, Rechnungen über dem Gebrauch des Handys auf dem Territorium des betroffenen Staats, Einkaufsquittungen, usw., um nachzuweisen, dass der Steuerpflichtige tatsächlich auf dem Territorium des Staats, welcher die entsprechenden Gehälter ausgezahlt hat, physisch präsent war.

Dem Steuerpflichtige ist somit in jedem Fall angeraten, sämtliche Belege und Quittungen bezüglich der Einkäufe von Sprit, Lebensmittel bzw. Rechnungen über dem Gebrauch des Handys im Ausland aufzubewahren, um im Streitfalle den Nachweis erbringen zu können, dass er tatsächlich für die angegebenen Zeiträume auf dem entsprechenden Territorium physisch präsent war und seiner Arbeit nachgegangen ist.