Aufhebung der Zweitresidenzsteuer
13. März 2024
An der belgischen Küste sehen einige Gemeinden, d.h. DE PANNE, KOKSIJDE oder KNOKKE vor, dass dort keine Zuschlagszehntel auf die Einkommensteuer angewendet werden, sondern lediglich eine Steuer auf die Zweitresidenz.
Der Appellationshof GENT hat am 31. Oktober 2023 und der Kassationshof am 21. Dezember 2023 geurteilt, dass diese Normen der Gemeinden gegen das Gleichheitsprinzip, vorgesehen in der belgischen Verfassung unter den Artikeln 10,11 und 172 verstößt, insofern lediglich die Personen mit der Steuer belastet werden, die eine Zweitresidenz in den Gemeinden haben und nicht die Bewohner, die sich dort in den Gemeinden angemeldet haben.
Die Gemeinden haben diese Vorgehensweise gerechtfertigt mit der Begründung, dass durch diese Taxen der Zweitresidenzsteuern die öffentlichen Ausgaben für die Infrastruktur zu finanzieren, bzw. um die Attraktivität der Anmeldung als Wohnsitz in den Gemeinden zu fördern.
Die Gerichtsentscheidungen sehen jedoch vor, dass nicht gerechtfertigt wird, warum nicht die Einwohner der Gemeinden zu den Haushaltsausgaben beitragen müssen, um die Attraktivität der Gemeinden zu steigern, sondern nur die Personen, die eine Zweitresidenz in den Gemeinden haben.
Aus diesen Gründen wurden diese Regelwerke der Gemeinden bezüglich der ausschließlichen glichen Besteuerung der Zweitresidenzen aufgehoben.