Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Haftung von Geschäftsführern

5. Mai 2016

Solidarische Haftung eines Geschäftsführers bei wiederholter Nichtzahlung der Steuerschuld durch die Handelsgesellschaft.

Der Kassationshof hat durch Entscheid vom 11. März 2016 die Frage der persönlichen und solidarischen Haftung des Geschäftsführers einer Handelsgesellschaft, die in Konkurs erklärt wurde, in Verbindung mit den Steuerschulden der Handelsgesellschaft behandelt.

Der Art. 93undecies, §1 des Mehrwertsteuergesetzbuches sieht vor, dass bei Nichtzahlung der Mehrwertsteuer durch eine Handelsgesellschaft, die der Mehrwertsteuer unterworfen ist, die solidarische und persönliche Haftung des Geschäftsführers für diese Steuerschulden durch die Steuerverwaltung eingefordert werden kann, sollte festgestellt werden, dass die Nichtzahlung einem Fehler im Sinne des Artikels 1382 ZGB gleichkommt. Dieser Gesetzestext sieht eine Vermutung vor, dass bei wiederholter Nichtzahlung der Mehrwertsteuer ein Fehlverhalten des Geschäftsführers vorausgesetzt wird. Der Geschäftsführer kann die Vermutung einzig und allein dadurch widerlegen, dass er nachweisen kann, dass aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Handelsgesellschaft die Steuerschuld nicht beglichen werden konnte aufgrund der Einleitung eines Verfahrens auf gerichtliche Reorganisation, Konkurs oder gerichtlicher Auflösung der Gesellschaft.

Der Geschäftsführer sollte demnach wachsam sein, sollten die Steuerschulden wiederholt nicht beglichen werden können. Es ist somit anzuraten, spontan und aus eigener Initiative Kontakt mit dem Steuereinnehmer aufzunehmen, um die Situation zu klären und auf die besonderen Umstände hinzuweisen.