
Bestreitung einer Rechnung durch Geschäftsmann
27. März 2024
Insofern eine Person im Rahmen ihrer Selbstständigkeit eine Rechnung oder ein Schreiben erhält, womit sie nicht einverstanden ist, ist sie nach belgischem Recht verpflichtet, an den Aussteller des Dokuments eine schriftliche Bestreitung (per Mail oder per Einschreiben) innerhalb einer vernünftigen Frist, d.h. kurzfristig und nicht später als 1 Monat, zu versenden.
Wenn der Empfänger des Dokuments ein Rückhalterecht geltend machen möchte, insofern er die Rechnung bestreitet oder der Aufforderungen des Dokuments nicht nachkommen möchte, sollte er den Rechtsweg einschlagen, um die Bestreitung gerichtlich geltend zu machen.
Insofern dies Bestreitung nicht kurzfristig erfolgt, sieht der Artikel 8.11 des Zivilgesetzbuchs vor, dass eine gesetzliche Vermutung greift, dass der Unternehmer mit der Rechnung oder mit dem Schreiben einverstanden ist, sodass er auch verpflichtet ist, die entsprechende Verpflichtung durchzuführen.
Als Unternehmer gelten Handelsgesellschaften, Geschäftsleute, aber auch jegliche Person, die eine beruflichen Tätigkeit, im Rahmen einer Selbstständigkeit durchführt, auch wenn nicht unbedingt eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.