Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Ist ein mündlicher Handelsmietvertrag
in Belgien gültig?

8. Februar 2024

In Belgien werden die Handelsmietverträge durch das Gesetz vom 30. April 1951 über die Handelsmietverträge geregelt.

Ein Handelsmietvertrag ist ein Vertrag zur Anmietung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils, um dort einen Einzelhandel oder ein Handwerk zu betreiben, wobei diese Aktivität einen direkten Kontakt mit den Kunden aufweisen muss.

Im Prinzip ist ein mündlicher Handelsmietvertrag rechtsgültig.

Die reguläre Dauer eines Handelsmietvertrages beträgt neun Jahre. Das Gesetz sieht jedoch die Möglichkeit vor, dass der Handelsmietvertrag für eine Dauer von unter einem Jahr abgeschlossen wird, wobei diese Einigung zwingend durch einen schriftlichen Handelsmietvertrag festgehalten werden muss.

Ansonsten ist der mündliche Handelsmietvertrag grundsätzlich gültig, birgt jedoch die Gefahr der Beweisführung der Verpflichtungen der Parteien.

Wenn der Vermieter sich das Recht vorbehalten möchte, den Handelsmietvertrag zum Ablauf aller drei Jahresperioden wegen Eigenbedarf zu kündigen, muss er dieses Recht schriftlich festhalten. In diesem Fall ist wiederum der Abschluss eines schriftlichen Handelsmietvertrag erforderlich.

Der Vermieter verfügt ansonsten nur über die Möglichkeit, im Rahmen des Ablaufs der Dauer des Handelsmietvertrages nach neun Jahren nicht die Weiterführung des Mietvertrages zu genehmigen, wenn ein objektiver Grund hierfür vorliegt.

Diese Erneuerung des Mietvertrages muss durch den Mieter frühestens 18 Monate und spätestens 15 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich bei dem Vermieter angefragt werden. Es sind nur drei Erneuerungen des Mietvertrages möglich.