Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Nachweislast bei ausländischen Betriebsstätten: Gericht bestätigt strenge Anforderungen an Steuerbefreiungen

4.2.2026


In einem wichtigen Urteil vom 25. November 2025 hat das Antwerper Berufungsgericht klargestellt, dass Unternehmen, die Gewinne einer ausländischen Betriebsstätte zuordnen und hierfür eine Steuerbefreiung in Belgien beanspruchen wollen, eine umfassende und überzeugende Beweislast tragen.

Im konkreten Fall berief sich die belgische Niederlassung eines US‑amerikanischen Erdölkonzerns auf eine Betriebsstätte in der Freihandelszone von Dubai und deklarierte rund 35 Mio. EUR als dort erzielte Gewinne. Die Steuerverwaltung hielt die vorgelegten Nachweise jedoch für unzureichend – eine Einschätzung, der sich das Gericht anschloss.

Das Gericht stellte fest, dass grundsätzlich alle weltweiten Einkünfte eines Unternehmens in Belgien steuerpflichtig sind. Nur wenn klar bewiesen wird, dass Gewinne tatsächlich einer Betriebsstätte in einem Vertragsstaat eines Doppelbesteuerungsabkommens zuzurechnen sind, kann eine Steuerbefreiung greifen. Die eingereichten Unterlagen zeigten jedoch nicht, dass die behaupteten Verkäufe in Afrika und im Nahen Osten tatsächlich durch die Betriebsstätte in Dubai durchgeführt wurden. Eine Stichprobe von 60 Rechnungen erbrachte keinen entsprechenden Nachweis.

Da die Gesellschaft ihrer Beweislast nicht genügte, verbleibt das Besteuerungsrecht gemäß Art. 7 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens bei Belgien. Die als steuerfrei deklarierten Beträge wurden daher zu Recht der belgischen Unternehmensbesteuerung unterworfen. Das Urteil unterstreicht, dass bloße organisatorische Zuweisungen oder interne Verantwortlichkeiten nicht ausreichen. Entscheidend ist die nachweisbare tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Betriebsstätte.