Verkauf von Vermögenswerten unter Marktwert: Steuerliche Folgen für Gesellschaften
13.12.2025
Wenn eine Gesellschaft Vermögenswerte – etwa Aktien, Immobilien oder Fahrzeuge – zu einem Preis unterhalb des Marktwertes verkauft, liegt nach belgischem Steuerrecht ein sogenannter „unangemessener oder freiwilliger Vorteil “ (AAB) vor.
- Rechtlicher Rahmen: Art. 26 CIR 92 sieht vor, dass solche Vorteile grundsätzlich dem steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft hinzugerechnet werden.
- Ausnahme: Nur wenn der Vorteil beim Empfänger steuerlich erfasst werden kann (z. B. als Vorteil aller Art bei einem Geschäftsführer), entfällt die Besteuerung bei der Gesellschaft.
- Praxisbeispiel: Verkauft eine Gesellschaft Aktien an einen Aktionär zu einem Preis unter dem Börsenkurs, ohne dass dieser Vorteil beim Aktionär besteuert werden kann, muss die Gesellschaft den Vorteil versteuern.
- Zukunftsausblick: Sollte ab 2026 eine Steuer auf Kapitalgewinne eingeführt werden, könnten solche Vorteile künftig beim Aktionär erfasst werden – und die Gesellschaft würde entlastet.
👉 Kernbotschaft: Gesellschaften müssen sorgfältig prüfen, ob Preisnachlässe steuerlich als AAB gelten und ob eine Ausnahme greift.
📌 Mandantenhinweis
- Prüfen Sie bei Transaktionen mit Aktionären oder nahestehenden Personen stets den Marktwert.
- Dokumentieren Sie die Bewertungsgrundlagen (z. B. Durchschnittskurse, Gutachten).
Ziehen Sie rechtzeitig steuerliche Beratung hinzu, um spätere Nachbesteuerungen zu vermeiden.