
Einleitung einer Vermittlung in Steuersachen
5. Februar 2025
Die Möglichkeit, eine Vermittlung in Steuersachen einzuleiten, kann für Steuerpflichtige ein wichtiger Schritt sein, wenn sie mit einer steuerlichen Entscheidung nicht einverstanden sind. Dies bietet die Chance, einen unabhängigen Mediator hinzuzuziehen und den Streit außergerichtlich zu klären. Gemäß Artikel 116 der Gesetzgebung von 2007, modifiziert 2017, wird nach Einreichung einer Vermittlungsanfrage jede Entscheidung in der Sache ausgesetzt, sofern die Anfrage als zulässig anerkannt wird und keine Gefahr für die Steueransprüche besteht. Der Aussetzungszeitraum beginnt mit der Anerkennung der Vermittlungsanfrage.
Nach Eingang einer Anfrage zur Vermittlung erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung innerhalb von fünf Werktagen. Innerhalb von fünfzehn Tagen wird über die Bearbeitung entschieden, oder die Anfrage wird an einen anderen Vermittler weitergeleitet. Falls eine Ablehnung erfolgt, wird diese schriftlich begründet.
Im September 2024 stellte das Gericht fest, dass eine frühzeitige Entscheidung der Verwaltung eine Vermittlung nicht verhindern darf. Diese gerichtliche Klarstellung unterstreicht die Wichtigkeit der fristgerechten Einreichung steuerrechtlicher Klagen. Steuerpflichtige sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und gegebenenfalls rechtzeitig handeln, um eine endgültige Festsetzung zu vermeiden.