
Die Bedeutung der EuGH-Entscheidung vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-422/01
5. März 2025
Am 26. Juni 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine bahnbrechende Entscheidung in der Rechtssache C-422/01 gefällt. Die Hauptfrage betraf die steuerliche Ungleichbehandlung von Altersvorsorgeversicherungen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten abgeschlossen wurden.
Der EuGH stellte fest, dass die Vorschrift des schwedischen Steuerrechts, welche die steuerliche Begünstigung von Altersvorsorgeversicherungen nur dann gewährt, wenn diese bei einem Anbieter mit Sitz in Schweden abgeschlossen werden, gegen Artikel 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) verstößt. Artikel 49 garantiert die freie Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU.
Die wichtigsten Lehren aus dem Urteil:
- Gleichbehandlung von EU-Dienstleistern: Steuerliche Regelungen, die Anbieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten benachteiligen, stellen eine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar.
- Keine Rechtfertigung durch steuerliche Kohärenz: Nationale Regelungen können nicht mit der Begründung verteidigt werden, die steuerliche Kohärenz des Systems zu bewahren, wenn weniger einschränkende Maßnahmen zur Verfügung stehen.
- Förderung des Binnenmarktes: Das Urteil stärkt den europäischen Binnenmarkt, indem es diskriminierende Hürden abbaut und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft.
Mit diesem Urteil unterstreicht der EuGH die Bedeutung der Dienstleistungsfreiheit als Kernprinzip der Europäischen Union.