Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Internationales Steuerrecht: Persönliche Einkommenssteuer und ausländische Einkünfte

14. August 2024

Persönliche Einkommenssteuer – Gewinne – Ausländische Einkünfte

Die Behandlung von ausländischen Einkünften im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer ist ein komplexes Thema, das sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte umfasst. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Punkte zusammen, die in einem aktuellen Dokument zu diesem Thema behandelt werden, wobei der Fokus auf dem Land des steuerlichen Wohnsitzes liegt.

Definition und Besteuerung ausländischer Einkünfte

Ausländische Einkünfte beziehen sich auf alle Einkommen, die eine in Belgien ansässige steuerpflichtige Person aus ausländischen Quellen bezieht. Dies können Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Dividenden, Zinsen oder andere Gewinne sein. Die Besteuerung dieser Einkünfte hängt von den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab, die Belgien mit anderen Ländern geschlossen hat.

Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Der steuerliche Wohnsitz spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Steuerpflicht. Eine Person gilt in Belgien als ansässig, wenn sie ihren Hauptwohnsitz oder den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Belgien hat. Für ansässige Personen gelten die weltweiten Einkünfte als steuerpflichtig, während Nichtansässige nur mit ihren in Belgien erzielten Einkünften besteuert werden.

Insofern eine Person, die in den belgischen Bevölkerungsregistern gemeldet ist, argumentiert, dass ihr fiskaler Wohnsitz in Wirklichkeit in einem anderen Land liegt, muss sie den Nachweis erbringen, dass dies faktisch tatsächlich der Fall ist, unter Nachweis von Bankauszügen, Versicherungsprämien, Mietverträgen oder Eigentumsnachweisen von Immobilien gelegen im Ausland.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge, die verhindern sollen, dass Einkünfte doppelt besteuert werden – einmal im Quellenstaat und einmal im Wohnsitzstaat. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine Anrechnung oder Befreiung der ausländischen Steuer auf die belgische Steuer erfolgen kann.

Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Es gibt zwei Hauptmethoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

  1. Anrechnungsmethode: Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die belgische Steuer angerechnet, jedoch nur bis zu dem Betrag, der in Belgien auf diese Einkünfte entfallen würde.
  2. Befreiungsmethode: Die ausländischen Einkünfte werden in Belgien steuerfrei gestellt, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).

Steuerliche Behandlung bestimmter Einkunftsarten

  • Dividenden und Zinsen: Diese werden häufig im Quellenstaat einer Quellensteuer unterworfen, die in Belgien angerechnet werden kann.
  • Mieteinnahmen: Ausländische Mieteinnahmen können in Belgien steuerfrei sein, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
  • Gewerbliche Einkünfte: Diese können je nach DBA im Quellenstaat besteuert werden, wobei Belgien eine Anrechnung oder Befreiung gewährt.

Meldepflichten und Nachweispflichten

Steuerpflichtige müssen ausländische Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben und entsprechende Nachweise über die im Ausland gezahlten Steuern vorlegen. Dies kann durch Steuerbescheinigungen oder andere offizielle Dokumente erfolgen.

Fazit

Die Besteuerung ausländischer Einkünfte im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer erfordert eine sorgfältige Prüfung der relevanten DBA und eine genaue Erfassung aller Einkünfte und gezahlten Steuern. Steuerpflichtige sollten sich der Melde- und Nachweispflichten bewusst sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

David Chantraine,
Rechtsanwalt